Die ersten beiden Beiträge dieser Serie haben sich mit der Anwendbarkeit des Eigenkapitalersatzgesetzes (SWK 26/2023, 1029 ff) sowie der Rückzahlungssperre des § 14 EKEG (SWK 28/2023, 1117 ff) beschäftigt. Wenn trotz Anwendbarkeit des EKEG gegen die Rückzahlungssperre des § 14 EKEG verstoßen wird, stellt sich die Frage der rechtlichen Folge dieses Verstoßes und damit verbunden auch die Frage, ob und wie das durch die Begleichung des Eigenkapital ersetzenden Kredits geschmälerte Vermögen wiedererlangt werden kann. In diesem Beitrag steht daher der Rückerstattungsanspruch, die primäre zivilrechtliche Rechtsfolge eines Verstoßes gegen das EKEG, im Vordergrund.

