Der EuGH entschied mit Urteil vom 26. 10. 2023, GIS, C-249/22, über ein Vorabentscheidungsersuchen des VwGH, in welchem dieser mit ausführlicher Begründung Zweifel an der Steuerbarkeit des österreichischen ORF-Programmentgelts hegte. Im Fokus des Urteils des EuGH steht die in den Beitrittsakten vorgesehene, nunmehr in Art 378 Abs 1 und Anhang X Teil A Nr 2 MwStSyst-RL befindliche Ausnahmeregelung, wonach Österreich „Tätigkeiten einer öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalt“, die durch eine gesetzliche Gebühr finanziert werden, die von Personen gezahlt wird, die ein Radio- oder Fernsehgerät besitzen, das sich an einem terrestrisch versorgten Standort befindet, besteuern kann. Das EuGH-Urteil ist nicht nur für die Umsatzbesteuerung des an die GIS zu zahlenden ORF-Programmentgelts, sondern auch für den ab 1. 1. 2024 zu erhebenden ORF-Beitrag relevant.

