Am 14. 6. 2023 wurde die Regierungsvorlage des AbgÄG 2023 im Ministerrat beschlossen. Diese enthält auch zahlreiche gesetzliche Neuerungen für Umgründungen. Der vorliegende Beitrag geht näher auf die Neuerungen für die nationale (Teil 1) sowie internationale (Teil 2) Umgründungspraxis ein.
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