Bereits in der SWK 6/2023 wurde über den Begutachtungsentwurf zum EU-Umgründungsgesetz berichtet.
Jetzt ging es Schlag auf Schlag: Der Gesetzgeber hat nun, wenngleich verspätet, in Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie das (gesellschaftsrechtliche) EU-Umgründungsgesetz (EU-UmgrG) beschlossen.