Mit dem ÖkoStRefG 2022 Teil I wurde in § 11 EStG der Investitionsfreibetrag (IFB) eingeführt. Den Gesetzesmaterialien zufolge handelt es sich bei dem IFB um eine wirtschaftsfördernde Maßnahme, die sich konzeptionell an dem bereits mit dem EStG 1972 eingeführten und im Jahr 2001 ausgelaufenen Investitionsfreibetrag orientiert, allerdings wurde die neue Vorschrift modernisiert in das derzeit bestehende Steuersystem eingebettet. Dieser Beitrag beleuchtet die wesentlichen Eckpunkte des neuen Investitionsfreibetrags im Lichte der einschlägigen Verordnungen.