Planer und Errichter des Brennerbasistunnels ziehen keinen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Tourismus in Tirol. Nur, wer einen „wirtschaftlichen Nutzen aus dem Tourismus“ zieht, darf mit einer Tourismusabgabe belastet werden. Planung und Errichtung des Brennerbasistunnels dienen der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene und sind nicht mit dem Tourismus verknüpft. Arbeitsgemeinschaften, die in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Kräfte ihrer Gesellschafter bündeln, um gemeinsam Aufträge zu erfüllen, und sämtliche Leistungserlöse an ihre Gesellschafter durchleiten, erzielen als solche trotz ihrer Unternehmerqualität nach § 2 UStG keinen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Tourismus und sind somit nicht Pflichtmitglieder nach § 2 Tiroler Tourismusgesetz.

