Durch das AbgÄG 2022 wurde mit § 3 Abs 1 Z 39 EStG eine Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen eingefügt, die mit Veranlagung 2022 in Kraft trat. Diese Bestimmung sorgt in der Praxis für große Verwirrung. Einige Zweifelsfragen wurden durch den EStR-Wartungserlass 2023 in Abschnitt 3.2.6 (Rz 313i EStR) gelöst.
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