Seit 1. 1. 2022 sind Reiseleistungen in Form von Besorgungsleistungen von allen Unternehmern und auch innerhalb von Unternehmerketten nach österreichischem Recht den Sondervorschriften des § 23 UStG (Margenbesteuerung) zu unterziehen. Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung unterschied das nationale Recht danach, ob die Reisevorleistungen an Unternehmer oder Letztverbraucher erbracht wurden. Für die Besorgung von Reiseleistungen innerhalb von Unternehmerketten galten die allgemeinen Bestimmungen des UStG. Im Folgenden sollen die praktischen Auswirkungen der Neuregelung insbesondere am Beispiel der immer öfter angebotenen touristischen Inklusiv-Reiseleistungsbündel innerhalb Österreichs, wie zB einer Sommer-Card, aufgezeigt werden.

