(SWK) – Am 29. 3. 2023 hat das Plenum des Nationalrates – nach Abänderungsanträgen zu einer Formalanpassung des EStG im Finanzausschuss – eine Aufstockung der Wohnkostenunterstützung um 225 Mio Euro und die Erweiterung des Investitionsfreibetrags auf „klimafreundliche Heizungen“ beschlossen (706/BNR 27. GP ). Die Richtwertmieten steigen per 1. 4. 2023 um 8,6 %.
Schlagwörter:

