Der befristete Steuersatz von 5 % in den Bereichen Gastronomie, Beherbergung, Kultur und Publikationen kann neben dem gewünschten steuerlichen Entlastungseffekt bei der Ausstellung von Gutscheinen erhebliche Umstellungserfordernisse mit sich bringen. Dieser Beitrag soll auf umsatzsteuerliche Stolpersteine iZm der Gutscheinausstellung bei temporär geltenden Steuersätzen hinweisen und aufzeigen, dass betroffene Unternehmer durch einen gezielten Einsatz von Gutscheinen vom befristet geltenden Steuersatz auch über den befristeten Zeitraum hinaus profitieren können.