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Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für mittels Photovoltaik selbst erzeugten und verbrauchten Strom

SteuernSteuerrechtSWK 2021, 668 Heft 10 v. 1.4.2021

Mit Wirkung vom 1. 1. 2020 wurde das Elektrizitätsabgabegesetz (ElAbgG) durch das StRefG 2020, BGBl I 2019/103, novelliert und eine unbeschränkte Befreiung für mittels Photovoltaik (PV) selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom („Eigenstrombefreiung“

Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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