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Anwendbarkeit der Umsatzsteuerbefreiung auf ausgelagerte Verwaltungstätigkeiten

SteuernSteuerrechtGernot AignerSWK 2021, 663 - 668 Heft 10 v. 1.4.2021

Mit fortschreitender Spezialisierung entsteht bei Verwaltungsgesellschaften/AIFM zunehmend das Bedürfnis, Tätigkeiten auf externe Dienstleister auszulagern. Dabei können die von dritter Seite erbrachten Dienstleistungen in den Anwendungsbereich der Umsatzsteuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 8 lit i UStG fallen, wenn die vom EuGH entwickelten Auslagerungsgrundsätze erfüllt werden. Der EuGH wird bald in zwei österreichischen Vorabentscheidungsersuchen darüber zu entscheiden haben, ob diese Auslagerungsgrundsätze auch auf die Einräumung eines Nutzungsrechts an einer Software, die spezifische Verwaltungsleistungen erbringt, und auf die Auslagerung steuerlicher Agenden übertragbar sind. Der Ausgang dieser Verfahren ist insofern spannend, als der EuGH die Kriterien für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung zuletzt verschärft hat. Im Folgenden soll daher zunächst ein genereller Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des EuGH zur Möglichkeit der umsatzsteuerbefreiten Auslagerung von Verwaltungstätigkeiten gegeben werden. In einem weiteren Beitrag soll sodann untersucht werden, welchen Einfluss diese Richtungsänderung auf die beiden Vorabentscheidungsersuchen haben könnte und wie die Chancen in den beiden Verfahren einzuschätzen sind, dass die ausgelagerten Tätigkeiten umsatzsteuerbefreit behandelt werden können.

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