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EuGH zum Vorsteuerabzug bei der Einfuhrumsatzsteuer

SteuernSteuerrechtWalter Summersberger, Thomas BieberSWK 2020, 1680 - 1685 Heft 36 v. 20.12.2020

Der EuGH hat mit Beschluss vom 8. 10. 2020, Weindel Logistik Service, C-621/19 , in Anknüpfung an das EuGH-Urteil vom 25. 6. 2015, DSV Road, C-187/14 , entschieden, dass einem Spediteur kein Vorsteuerabzug für die Einfuhrumsatzsteuer zusteht. Die österreichische Rechtsprechungs- und Verwaltungspraxis wird dadurch bestätigt. Zugleich sollten das Instrument der Ermessensübung stärker genutzt und die Einfuhrumsatzsteuer nach vorhandener Vorsteuerabzugsberechtigung vorgeschrieben werden.

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