vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umsatzsteuerrechtlicher Leistungsort bei virtueller Teilnahme an Veranstaltungen im B2B-Bereich

SteuernSteuerrechtJulian Kuderer, Ingrid RattingerSWK 2020, 1677 - 1680 Heft 36 v. 20.12.2020

Das Angebot von virtuellen Veranstaltungen nimmt stetig zu und ersetzt eine physische Anwesenheit am Veranstaltungsort. Aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht ist zu hinterfragen, ob im B2B-Bereich die Ortsbestimmungsregel für Leistungen betreffend Eintrittsberechtigungen zu Veranstaltungen auch auf virtuelle Teilnahmen an Veranstaltungen anwendbar ist. Vieles spricht dafür, dass für die Anwendung der Bestimmung eine physische Anwesenheit des Teilnehmers erforderlich ist, womit bei virtueller Teilnahme an Veranstaltungen die Empfängerortregel greifen würde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!