Das BFG hatte jüngst darüber zu entscheiden, ob bei einer Fremdwährungsanleihe die Wertsteigerung aus der positiven Entwicklung des Wechselkurses der Fremdwährung bereits im Zeitpunkt der Tilgung (Einlösung) der Anleihe oder erst im Zeitpunkt der Konvertierung der Fremdwährung in Euro realisiert wird. Es bestätigte ausdrücklich die bisherige Verwaltungspraxis und die herrschende Meinung im Schrifttum, wonach auch die Fremdwährungskomponente bereits im Zeitpunkt der Tilgung der Fremdwährungsanleihe realisiert wird. In diesem Beitrag werden – nach einem kurzen Überblick über den Sachverhalt – die einzelnen Schritte bis zur Tilgung einer Fremdwährungsanleihe und der (Rück-)Konvertierung in Euro aus ertragsteuerlicher Sicht dargestellt und die Aussagen des BFG an entsprechender Stelle wiedergegeben.