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COVID-19-Steuermaßnahmengesetz, Förderungen nur bei „steuerlichem Wohlverhalten“, Ökosteuerreform

TagesfragenSteuerrechtSWK 2020, 1492 - 1497 Heft 32 und 33 v. 25.11.2020

(SWK) – Die Regierungsparteien haben in der Nationalratssitzung vom 20. 11. 2020 drei Initiativanträge eingebracht, die dem Finanzausschuss zur Behandlung zugewiesen wurden. Das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG; 1109/A) bringt eine Verlängerung diverser Hilfsmaßnahmen, ua des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 5 % für Gastronomie, Kunst und Kultur bis Ende 2021 und der Abgabenstundung bis 31. 3. 2021, und eine echte Umsatzsteuerbefreiung für Diagnostika und Impfstoffe iZm COVID-19; zudem wird die Kleinunternehmerpauschalierung modifiziert und eine Zinsschrankenregelung eingeführt. Ein eigenes Gesetz (1110/A) schreibt „steuerliches Wohlverhalten“ explizit als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie fest. Der dritte Antrag (1111/A) steht im Zeichen der ökologischen Ausrichtung des Steuersystems, führt via NoVA-Reform zu einer erheblichen Verteuerung emissionsstarker Kfz und sieht eine Begünstigung für Öffi-Tickets sowie Bahnstrom vor.

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