COVID-19 stellte in den vergangenen Monaten das gesamte (Wirtschafts‑) Leben vor immense Herausforderungen. Neben den unmittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen für die betroffenen Unternehmen stellen sich auch umsatzsteuerliche Fragen, wie etwa, ob Zahlungen, die iZm der Absage von Kongressen, Veranstaltungen, Messen etc anfallen, Schadenersatz darstellen. Anhand der Judikatur des EuGH will der vorliegende Beitrag dieser Frage nachgehen.