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Entscheidungswirkungen des Fixkostenzuschusses

TagesfragenSteuerrechtRainer Niemann, Timon ScheuerSWK 2020, 1343 - 1345 Heft 28 v. 1.10.2020

Die Coronavirus-Krise und die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung haben die Wirtschaft 2020 stark beeinträchtigt. Unternehmen unterschiedlichster Branchen haben hohe Umsatzausfälle im Vergleich zum Vorjahr erlitten. Nach Maßgabe dieser Umsatzausfälle haben Unternehmen einen Anspruch auf Fixkostenzuschuss seitens der öffentlichen Hand. Die Verlängerung des Fixkostenzuschusses sieht einen zum Umsatzausfall proportionalen Ersatz von Fixkosten vor – ab 30 % Umsatzausfall wird ein ebenso großer Anteil der Fixkosten ersetzt.

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