Am 10. 8. 2020 hat das BMF die Verordnung zur Verlustberücksichtigung 2019 und 2018 (COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung) zur Begutachtung versendet. Die Begutachtungsfrist endet am 24. 8. 2020.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.