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COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung in Begutachtung

TagesfragenSteuerrechtSWK 2020, 1158 Heft 23 und 24 v. 20.8.2020

Am 10. 8. 2020 hat das BMF die Verordnung zur Verlustberücksichtigung 2019 und 2018 (COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung) zur Begutachtung versendet. Die Begutachtungsfrist endet am 24. 8. 2020.

Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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