Im Zuge des Lockdowns infolge der COVID-19-Pandemie kam es zu einer Überlagerung des spezifischen Veranstaltungsrechts der Länder durch allgemeines Gesundheitsrecht des Bundes. Im Folgenden werden einige Unklarheiten in der COVID-19-Lockerungsverordnung aufgezeigt. Der Autor äußert hier teils eigene, sich aus der täglichen Beratungspraxis ergebende Meinungen, Präzedenzfälle/Judikatur zu dem Bereich gibt es noch nicht.