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Wie die COVID-19-Spezialregelungen das Berufsrecht der Veranstaltungs- und Freizeitbetriebe kalt erwischten

TagesfragenSteuerrechtKlaus VöglSWK 2020, 1151 - 1155 Heft 23 und 24 v. 20.8.2020

Im Zuge des Lockdowns infolge der COVID-19-Pandemie kam es zu einer Überlagerung des spezifischen Veranstaltungsrechts der Länder durch allgemeines Gesundheitsrecht des Bundes. Im Folgenden werden einige Unklarheiten in der COVID-19-Lockerungsverordnung aufgezeigt. Der Autor äußert hier teils eigene, sich aus der täglichen Beratungspraxis ergebende Meinungen, Präzedenzfälle/Judikatur zu dem Bereich gibt es noch nicht.

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