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Vorsteuerabzug beim Mining?

SteuernSteuerrechtNatalie EnzingerSWK 2020, 1074 - 1081 Heft 20 und 21 v. 20.7.2020

Der Begriff „Mining“ wird häufig mit dem „Schürfen“ von neuen Einheiten einer virtuellen Währung gleichgesetzt. Tatsächlich erbringt der „Miner“ für das Blockchain-Netzwerk eine Validierungsdienstleistung, für die er in der Regel neben Transaktionsgebühren auch neu generierte („geminte“) Einheiten einer virtuellen Währung erhält. Da das Mining in der Praxis in unterschiedlicher Form auftreten kann, ist eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem konkreten Sachverhalt für eine zutreffende umsatzsteuerliche Beurteilung erforderlich. Bei der umsatzsteuerlichen Analyse eines Sachverhalts muss untersucht werden, ob unmittelbar eine Validierungsdienstleistung an das Blockchain-Netzwerk erbracht wird oder ob bloß – als Vorleistung zur Validierungsdienstleistung – Rechenleistung an einen anderen Unternehmer zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen dieses Beitrags werden die unterschiedlichen Konstellationen des Minings und deren Folgen in Bezug auf die umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen als auch auf den Vorsteuerabzug aufgezeigt.

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