Das LSD-BG sieht eine jährliche Berichterstattung über die Kontrollen der Finanzpolizei bezüglich der korrekten Entlohnung von Arbeitnehmern vor. Der dem Nationalrat übermittelte Bericht (III-151 BlgNR 27. GP ) behandelt die Ergebnisse des Kontrollplans 2019, der vom Bundesministerium für Finanzen und vom Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend erstellt wurde.