Werden ausländische gemeinnützige Einrichtungen in Österreich im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs oder Gewerbebetriebs tätig und dienen die erzielten Überschüsse der Verwirklichung gemeinnütziger Ziele, stellt sich die Frage, ob der Freibetrag für begünstigte Zwecke (§ 23 KStG) auch von dieser Gruppe von Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden kann. Der Beitrag sucht eine konsistente Lösung vor dem Hintergrund des nationalen Rechts und des Unionsrechts.