Die Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des COVID-19-Erregers trafen Steuerpflichtige unerwartet und nahmen zum Teil existenzbedrohenden Charakter an. Zur Reduzierung finanzieller Härten beschloss der Gesetzgeber ertragsteuerliche Maßnahmen, die grundsätzlich den Anfangsverdacht unionsrechtswidriger Beihilfen bedingen. Dieser Beitrag beleuchtet mögliche Knackpunkte in der beihilfenrechtlichen Prüfung.
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