(SWK) – Mitte März hat das Parlament ein erstes Gesetzespaket in Reaktion auf die Corona-Krise beschlossen, am 20. 3. 2020 haben die Abgeordneten ein zweites COVID-19-Gesetzespaket nachgelegt. Am 3. 4. 2020 wurden drei weitere Sammelnovellen (3., 4. und 5. COVID-19-Gesetz) im Rahmen einer getrennten Abstimmung mehrheitlich beschlossen. Im Folgenden veröffentlichen wir wesentliche Auszüge der Gesetzestexte samt Erläuterungen (Ausschussbericht – AB). Die Kundmachung ist bereits in BGBl I 2020/23 (3. COVID-19-Gesetz) bzw BGBl I 2020/24 (4. COVID-19-Gesetz) bzw BGBl I 2020/25 (5. COVID-19-Gesetz) erfolgt.