COVID-19 hält nicht nur die Welt in Atem, sondern zeitigt auch rechtsschutzfreundliche Auswirkungen im Finanzstrafrecht. Der österreichische Gesetzgeber hat mit dem 2. COVID-19-Gesetz auf die angespannte Gesamtsituation rasch reagiert und Änderungen im FinStrG beschlossen, die Tibor Nagy und Maria Auer überblicksmäßig zusammengefasst haben.
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