Das Finanzministerium hat auf die bereits eingetretenen oder durch die Maßnahmen der Bundesregierung in Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Virus-Infektion noch eintretenden wirtschaftlichen Folgen reagiert und in Form einer BMF-Information (veröffentlicht in der Findok am 14. 3. 2020 und aktualisiert am 24. 3. 2020) die weitere Vorgangsweise der Finanzämter dargelegt. Konkret sollen Auswirkungen von akuten Liquiditätsengpässen und Zahlungsverzögerungen aufgrund von Umsatzeinbrüchen infolge der Einschränkung des täglichen Lebens abgemildert werden. Anja Cupal und Florian Petrikovics präsentieren die verfahrensrechtlichen Maßnahmen, die dazu beitragen sollen.