Normen: BStFG 2015 (Begutachtungsentwurf); § 40 BAO; § 13 Abs 1 KStG; § 4a EStG
Schlagwörter:
Stiftungssteuerrecht; Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015; Gemeinnützigkeit; Gemeinnützigkeitsbegriff; Mildtätigkeit; Stiftungen; Abzugsfähigkeit von Spenden; Grunderwerbsteuer; Stiftungseingangssteuer; Unmittelbarkeit der Zweckverfolgung; Mindestvermögen; Errichtung einer Stiftung nach dem BStFG 2015; Errichtung eines Fonds nach dem BStFG 2015; Spendenabzug; steuerlich begünstigte Spendenempfänger; Steuerbefreiungen; Steuerbegünstigungen; Körperschaftsteuer; Einkommensteuer; Gerichtgebühren; Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen; unentgeltliche Grundstückserwerbe durch gemeinnützige Körperschaften; Spendensammelvereine; bloß mittelbare Förderung eines gemeinnützigen Zwecks; Stipendien; Preise; Wissenschaft; Erwachsenenbildung; wissenschaftliche Publikationen; begünstigte Forschung;