Normen: ErbRÄG 2015, BGBl I Nr 87/2015; ABGB idF ErbRÄG 2015, BGBl I Nr 87/2015
Schlagwörter:
Erbrechts-Änderungsgesetz 2015; Erbrechtsreform 2015; Nachfolgeplanung; Vermögensplanung; Unternehmensnachfolge; Pflichtteilsrecht; Testierfähigkeit; Erbfähigkeit, letztwillige Verfügungen; Erbverzicht; Erbunwürdigkeit; Testament; Schenkung auf den Todesfall; Vermächtnis; Schenkung unter Lebenden; Fälligkeit des Vermächtnisses; absolute Erbunwürdigkeitsgründe; relative Erbunwürdigkeitsgründe; Formerfordernisse für eine fremdhändige Verfügung; letztwillig verfügte Stundung des Pflichtteils; reine Stundung; Pflegevermächtnis; Vorausvermächtnis; Pflichtteilsdeckung; vermuteter Widerruf bei Vermächtnissen; Ehegatten; eingetragene Partner; Lebensgefährten; Scheidungsverfahren; Auflösungsverfahren; Eheauflösung; Auflösung der eingetragenen Partnerschaft; Schenkungsanrechnung; Erbschaftserwerb; letztwillige Anordnung; ungültig; Verjährung; Begriff der Schenkung; Pflichtteilsberechtigter; Pflichtteilsanspruch; Pflichtteil; Höhe des Pflichtteils; Ermittlung des Pflichtteils; Pflichtteilsschuldner; Fälligkeit des Pflichtteils; Erben; Geldpflichtteil; Stundung des Pflichtteils durch das Gericht; Sicherheitsleistung; Enterbung; Pflichtteilsminderung; Bewertung einer Schenkung; Haftung des Geschenknehmers; Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs; kenntnisabhängige kurze Frist; kenntnisunabhängige lange Frist; Schätzung der Verlassenschaft; Erbgangsschulden; Erbfallschulden; Pflichtteilsklage; Verlassenschaftsverfahren; Antragslegitimation; Begriff Unternehmen; Gesellschaftsanteile; Übertragung von Unternehmen; Übertragung von Gesellschaftsanteilen; Testamentrecht; Unternehmensschutz; Verzugszinsen; Anrechnungsrecht; nicht pflichtteilsberechtigte Personen;