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Änderungen im Erbrecht durch die EU-Erbrechtsverordnung - Welches Recht ist auf einen internationalen Erbrechtssachverhalt anzuwenden?

ErbrechtGesetzgebungRA MMag. Gustav WalzelSWK 2015, 1433 - 1435 Heft 31 v. 1.11.2015

Normen: VO (EU) Nr 650/2012; ErbRÄG 2015, BGBl I Nr 87/2015; § 28 IPRG

Schlagwörter:

EuErbVO; Erbrechts-Änderungsgesetz 2015, Erbrechtsverfahren in der EU; Regelungsinhalt der EU-Erbrechtsverordnung; Todesfälle; österreichisches Erbrecht; internationale Erbrechtsfälle; anwendbares Recht; gewöhnlicher Aufenthalt; familiärer und sozialer Lebensmittelpunkt; internationale Zuständigkeit in Erbsachen innerhalb der EU; Verstoß gegen den ordre public; Verfahren zur Erlangung der Vollstreckbarkeitsregelung; Europäisches Nachlasszeugnis; Verfahren zur Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses; Erblasser; grenzüberschreitende Nachlassplanung; grenzüberschreitende Erbfälle; Erbrechtsfälle mit grenzüberschreitendem Bezug; EU-Verordnung über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses;

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