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Verfahrensrecht und Stärkung des Vertrauens in die Finanzverwaltung - Durch Anwendung diverser Bestimmungen der BAO kann auch nach langen Jahren eine bestimmte Entscheidung im Sinne der Finanzverwaltung getroffen werden

Steuerrecht; VerwaltungsverfahrenAufsatzDr. Christian ProdingerSWK 2015, 711 - 715 Heft 14 und 15 v. 20.5.2015

Normen: § 293b BAO; § 302 BAO

Schlagwörter:

Verfahrensrecht; Finanzverwaltung; Einkommensbescheid; Aufhebung; Rechtsmittel; Wiederaufnahme;

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