§ 93 Abs 2 EStG; § 95 Abs 2 EStG
Im vorliegenden Beitrag wird auf das Urteil G 18/11 des VfGH vom 16.6.2011 hingewiesen, welches die Verfassungsmäßigkeit der Neuerungen im Rahmen der Kapitalertragsteuer prüft und untersucht, ob die Legisvakanz von neun Monaten als Vorbereitungszeit als ausreichend anzusehen ist.