§ 8 KStG
Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung 2008/13/0005 des VwGH vom 6.7.2011 hingewiesen, welche untersucht, wann eine verdeckte Ausschüttung im Zusammenhang mit einer Darlehensanschaffung anzunehmen ist, wobei insbesondere auf die Kriterien der Ernsthaftigkeit der Rückzahlungsabsicht und auf den Fremdvergleich eingegangen wird.