Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in der vorliegenden Entscheidung damit auseinanderzusetzen, ob ein Bescheid über die Wiederaufnahme eines Verfahrens, der lediglich einen Verweis auf eine Textziffer im Prüfungsbericht enthielt, aufzuheben war.
Rechtsgrundlagen: § 289 Abs 2 BAO; § 303 Abs 4 BAO