Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag nimmt der Autor zur Frage Stellung, in welchem Zeitpunkt die Verjährungsfrist beginnt, wenn ein Feststellungsbescheid vorläufig, der abgeleitete Grundlagenbescheid jedoch endgültig erlassen wird. Zunächst fasst er zusammen, in welchen Konstellationen sich das Problem in der Praxis stellt, danach legt er die herrschende Literaturmeinung dar sowie die Ansicht des UFS, die dieser in zwei Entscheidungen vertreten hat. Schließlich erörtert er, warum er der darin ausgedrückten Interpretation der relevanten Gesetzesnormen nicht folgt.