Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag widmen sich die Autoren einem Sonderfall der beschränkten Steuerpflicht: dem Unterbleiben der Erfassung von unselbständigen Einkünften nach § 98 Abs 1 Z 4 für jene Fälle, in denen diese wirtschaftlich bereits miterfasst worden sind. Es wird darauf eingegangen, für welche Gruppen der Tatbestand steuerlich relevant ist und welche praktischen Schwierigkeiten bei der Anwendung bestehen.