Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag widmet sich der Änderung der Bestimmung des § 3 Abs 1 Z 3 UmgrStG im AbgÄG 2012 über die Ausschüttungsfiktion bei Verschmelzungen im Falle eines Methodenwechsels. Zunächst wird erörtert, welche Schwächen die alte Bestimmung aufwies und dann ausführlich dargelegt, wie die Ausschüttungsfiktion nach der neuen Rechtslage ausgestaltet ist. Schließlich wird ausgeführt, warum europarechtliche Bedenken gegen die Neuregelung bestehen.