§ 24 Abs 6 EStG
Im vorliegenden Erkenntnis beschäftigte sich der VwGH mit jenem Fall, in dem ein Steuerpflichtiger bei Aufgabe des Betriebes aufgrund der weiteren privaten Nutzung gem § 24 Abs 6 EStG von der Besteuerung stiller Reserven befreit sein kann.
VwGH 24.5.2012, 2008/15/0119