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ErbStG: Unterhalt

Prof. Gerhard Gaedke (Bearbeitung)SWK 2012, 1440 Heft 33 v. 15.11.2012

§ 15 Abs 1 Z 9 ErbStG

Der VwGH konkretisierte im vorliegenden Fall, in dem Kosten des Unterhaltsberechtigten für den Erwerb eines Grundstücks übernommen wurden, welche Leistungen als Unterhaltsleistungen iSd § 15 Abs 1 Z 9 ErbStG anzusehen sind.

VwGH 24.5.2012, 2009/16/0028

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