Zusammenfassung: Der EuGH prüfte die gesellschaftssteuerrechtlichen Folgen für das Gesellschaftsvermögen einer GmbH, wenn Verluste einer Gesellschaft durch einen Gesellschafter in Erfüllung einer von ihm vor dem Eintritt dieser Verluste eingegangenen Verpflichtung übernommen werden.
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 2 KVG; RL 69/335/EWG