Zusammenfassung: Im vorliegenden Fall hatte der UFS zu beurteilen, ob unter gewissen Umständen die steuerliche Anerkennung von Werbungskosten, die dem Ehegatten der Steuerpflichtigen zuzurechnen sind, möglich ist.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG
Schlagwörter: