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NLP-Practitioner-Ausbildung ist keine Umschulung

SWK 2012, 1186 Heft 27 v. 20.9.2012

Zusammenfassung: Im vorliegenden Erkenntnis führte der UFS mehrere Gründe an, warum im konkreten Fall die von einer Steuerpflichtigen absolvierte "NLP-Practitioner"-Ausbildung nicht als Umschulungsmaßnahme iSd § 16 Abs 1 Z 10 EStG qualifiziert werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 10 EStG

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