§ 9 BAO
Ausgehend von den Grundsätzen, die der VwGH zur Höhe des Haftungsbetrages hinsichtlich der Vertreterhaftung iSd § 9 BAO statuiert hat, werden im vorliegenden Beitrag Rechenmodelle zur Feststellung dieses Betrages vorgestellt. Insbesondere dem Prinzip der Gläubigergleichbehandlung kommt in dem von den Autoren präferierten Modell große Bedeutung zu.