§ 10a Abs 3 EStG
Bei der vorliegenden Entscheidung des VwGH ging es um die Auslegung der Bestimmung über die vorzeitige Abschreibung von 7% der Herstellungskosten nach § 10a Abs 3 EStG.
VwGH 29.3.2012, 2011/15/0196
§ 10a Abs 3 EStG
Bei der vorliegenden Entscheidung des VwGH ging es um die Auslegung der Bestimmung über die vorzeitige Abschreibung von 7% der Herstellungskosten nach § 10a Abs 3 EStG.
VwGH 29.3.2012, 2011/15/0196