§ 28 Abs 1 Z 1 EStG
Der VwGH führte in der vorliegenden Entscheidung aus, worauf es beim Entgelt, das der Vermieter für die Gebrauchsüberlassung erhält, ankommt, damit jedenfalls Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung vorliegen.
VwGH 28.3.2012, 2008/13/0242