Zusammenfassung: Der Beitrag fasst einen Beschluss der Trägerkonferenz im Hauptverband der Sozialversicherungsträger zusammen. Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft wird ab nun in das Verfahren, in dem ein Versicherungsverhältnis nach GSVG auf eines nach ASVG umgestellt wird, einbezogen werden.
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