§ 30 Abs 2 Z 1 GGG
Im vorliegenden Erkenntnis führte der VwGH aus, ob auch Personen, die nur in wirtschaftlicher Hinsicht mit Gerichtsgebühren belastet wurden, einen Rückzahlungsantrag nach § 30 Abs 2 Z 1 GGG stellen können.
VwGH 22.2.2012, 2009/16/0140