§ 162 BAO
In der vorliegenden Entscheidung führte der VwGH aus, warum die Namhaftmachung eines Empfängers im Abgabenverfahren iSd § 162 BAO nicht automatisch den Abzug einer Schuld oder Aufwendung rechtfertigt.
VwGH 28.2.2012, 2008/15/0005; VwGH 2008/15/0006