Zusammenfassung: Der VwGH setzte sich mit der Erzielung von außerordentlichen Einkünften aus der Überschlägerung auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 37 Abs 1 EStG
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Zusammenfassung: Der VwGH setzte sich mit der Erzielung von außerordentlichen Einkünften aus der Überschlägerung auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 37 Abs 1 EStG
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