Zusammenfassung: In der vorliegenden Information stellt das BMF klar, dass die Rz 4287 der EStR 2000 in ihrer ursprünglichen Fassung weiter anzuwenden ist und damit die zuletzt vorgenommene Änderung wieder rückgängig gemacht wurde im Bezug auf eine Reduzierung der Liefermengen bei Getränkelieferungen (Stichwort: Haushaltsmengen). Weshalb wurde die Änderung vorgenommen? Weshalb erfolgte aber nun die Zurücknahme?